Auch wir hier im Pott entdecken zunehmend die Radkultur.
Das Rad wird genauso wie das Auto zunehmend Partner für Arbeit und Freizeit und Gesundheit.Es muss nicht immer ein Auto sein, seit das Dienstwagenprivileg (1-Prozent-Regel) auch für Fahrräder gilt. Gerade das Rad als Berufsfahrzeug wird bei unserem wachsenden Radwegenetz
und den ewigen Staus immer interessanter.
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.
Das heisst:
Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.
Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Fahrräder/E-Bikes/ Pedelecs den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.
Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/E-Bikes erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann.
Das Dienstfahrrad rechnet sich sowohl für Arbeitgeber als auch Angestellte.
Ihr Bergetappe Team